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Unsere heutige Industriegesellschaft lebt in drei Bereichen: dem Wirtschaftsbereich, dem staatlichen Rechtsbereich und den Bereich des Kultur- und Geisteslebens. Die soziale Dreigliederung „erfindet“ diese Bereiche nicht, sondern beschreibt, unter welchen Bedingungen jedes dieser drei Bereiche sich am besten im Sinne des Allgemeinwohls entwickeln kann. Sie steht damit im Gegensatz zum heutigen „Einheitsstaat“ welcher alle drei Bereiche – durch Interessenkonflikte verzerrt – gleichzeitig verwaltet.
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Ein freies, selbständiges Kultur- und Geistesleben, ohne staatliche Einmisch-ung. Dadurch wird eine Vielfalt an Schulsysteme, Hochschulen, Ausbildungsein-richtungen und -Methoden entstehen. Die Regelungen durch Verbände und Dach-verbände bilden sich aus den Einrichtungen selbst. Der Staat gibt lediglich den rechtlichen Rahmen, er ist weder Betreiber, noch nimmt er Prüfungen ab! |
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Ein demokratisches Rechtsleben, an welchem jeder Bürger in gleicher Weise beteiligt sein kann, und durch Transparenz Lobbyismus und Parteienbevormundung ausschließt. Ein Rechtsleben, welches einzig und allein dem Gemeinwohl dient, und dies – natürlich auch für das Wirtschaftsleben - durch Gesetzte regelt. |
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Ein Wirtschaftsleben, welches sich ausschließlich auf die Produktion, den Handel und den Konsum von Waren bezieht. Dies basiert auf den nachgefragten Bedürf-nissen der Konsumenten, und umgekehrt, die Preise entstehen durch den Bedarf der Erzeuger und Händler. Durch die gesetzlichen Vorgaben aus dem Rechtsleben ist es an das Gemeinwohl gebunden. |
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Im Kultur- und Geistesleben zählen für die Gemeinschaft die Fähigkeiten und das (Fach-)Wissen des Einzelnen. | ||
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Im Rechtsleben zählt ausschließlich das Rechtsgefühl - keine Fachwissen! | ||
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Im Wirtschaftsleben geht es um Konsumbedürfnisse und das gegenseitige "in Beziehung setzten" von Werten/Waren (Tausch). |
Die Kultusministerien, Erziehungsministerien, Gesundheitsministerien, Verbände und Dachverbände bilden sich aus den betroffenen Bereichen selber. Sie haben keine politischen Aufgaben und erfahren keine Einwirkung aus dem politischen Bereich.
Das demokratische staatliche Rechtsleben bildet Parlamente und Ausschüsse aus dem, was am geeignetsten erscheint, den „Volkswillen“in Rechtsfragen zu ermitteln und umzusetzen (unterschiedlichste parlamentarische Modelle sind hier denkbar).Die politischen Gremiensind tatsächliche Vertreter des Volkes (nicht Vertreter von Parteimeinungen oder Lobbyinteressen). Der ermittelte „Volkswille“liegt den Gesetzen und der Regierung zugrunde.
Die Wirtschaftsministerien bilden sich ausschließlich aus den Wirtschaftsbereichen selber. Sie haben weder politische Aufgaben, noch erfahren sie eine Einmischung durch die Politik (an die rechtlichen Rahmenbedingungen muss sich das Wirtschaftsleben natürlich halten: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Naturschutz usw.).
Die Wirtschaftsministerien, Verbände usw. werden die Aufgaben haben, welche von den Wirtschaftsteilnehmern als dienlich angesehen werden.
Im Wirtschaftsleben geht es um Konsumbedürfnisse und das gegenseitige "in Beziehung setzten" von Werten (Tausch).