ein gesundes Rechtsleben basiert auf demokratischer Gleichheit,
die Wirtschaft besteht ausschließlich in dem gegenseitigen Austausch von Waren auf Grundlage der gegenseitigen Wahrnehmen der Bedürfnisse (Brüderlichkeit),
wird in groben Zügen in den nachfolgenden 12 Schritten beschrieben.
Merke: die Vermischung von Rechtsleben und Wirtschaftsleben ist in der sozialen Dreigliederung aufgehoben: - Rechte (Eigentumsrechte an Grund & Boden, Kapital, Frequenznutzung, Emissionen usw.) sind nicht käuflich; - die Wirtschaft besteht ausschließlich aus dem Produzieren, Handeln und Konsumieren von Waren; alles Weitere ist nicht Bestandteil des Wirtschaftslebens (z. B. Arbeitsbedingungen, Gehälter, Kapital usw.).
Grund & Boden steht kostenlos zur Verfügung: niemand musste ihn produzieren, er ist naturgegeben, hat keine Kosten verursacht. Er ist nicht handelbar, sondern wechselt den Nutzer/"Besitzer" dadurch, dass das Anliegen des Nutzers übereinstimmt mit dem Anliegen der Gemeinschaft in Bezug auf die Nutzung.
Sobald der Nutzer nicht mehr in der Lage ist, das Projekt in befriedigender Weise zu führen, oder der Bedarf für die Nutzung sich geändert hat, wird eine neue Person oder Menschengruppe die Nutzung (den "Besitz") übernehmen. Die Rechte über die Nutzung werden über die Gemeinschaft - im demokratischen Rechtsleben - vergeben; das Gewährleisten der fachlichen Qualifikation,
Die Absicht der Nutzung und die formelle Übertragung geht über das Rechtsleben: wer soll das Nutzungsrecht erhalten?
was die Fähigkeiten, Kompetenzen betrifft, wird ein Gremium aus dem Geistesleben die Betreuung innehaben: hat der Kandidat die erforderlichen Fähjigkeiten?
wechselt den "Besitzer" nicht durch Verkauf und Kauf, sondern - ohne Kaufpreis oder Pacht - aufgrund des Nutzungsbedarfes.
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Grund und Boden ist naturgegeben, niemand musste ihn erstellen, er ist vorhanden und kostet nichts.
Das Eigentumsrecht an Grund und Boden kommt aus dem römischen Recht, es basiert auf der Tatsache, dass irgendjemand irgendwann einmal per Macht und ggf. Gewallt - dies schließt "legitimierte" Gewallt ein - sich Grund und Boden angeeignet hat, indem ihm die Möglichkeit gegeben war, Mitmenschen von der direkten oder indirekten Nutzung auszuschließen.
Die Aneignung von 'Grund und Boden beinhaltete i. d. R. die Vertreibung oder Vernichtung von Menschen, oftmals bis hin zum Genozid. Auf diese Weise hat man sich nicht nur Grundstücke und Ländereien angeeignet, sondern auch ganze Länder oder - wie an den Beispielen Nord- und Südamerika, Australien, ganze Kontinente.
Eigentum kann nur etwas sein, was von Menschen geschaffen wurde: Produkte, Waren. Grund und Boden wurden von keinem Menschen erschaffen, können somit nicht Eigentum sein.
Die Möglichkeit des Besitzes hingegen bleibt natürlich bestehen: die Gemeinschaft entscheidet über die Nutzung des Bodens: Ist der "Bewerber" für eine bestimmte Nutzung im Sinne der Gemeinschaft? So erhällt jemand für diesen beantragten Zweck den Status des Besitzers, und kann sein Vorhaben darauf verwirklichen. Der Besitzer kann den Boden weiterhin weder verkaufen, vererben, verschenken.
Es gibt keinen Kaufpreis, da Boden nichts kostet!
Ist die verabredete Nutzung des Bodens nicht (mehr) im Sinne der Gemeinschaft, oder ist der "Besitzer/Betreiber" uneffektiv, so wandert der Boden zum nächsten Besitzer/Betreiber. Eine entsprechende Grundgesetzänderung ist notwendig.
Beispiel Gemeinschaftskrandkenhaus Havelhöhe 1995
Anfang der 1990er Jahre gab es von Seiten der Gesundheitssenatorin den Wunsch nach einer plura-len Krankenhauslandschaft in Berlin. Neben diversen kirchlichen Trägern erging die Frage nach einer Klinik mit anthroposophischem An-satz an die Ärztekammer. Diese startete eine Anfrage an die anthroposophischen Mediziner. Es bildete sich ein Initiativkreis, welcher einen Trägerverein gründete. Dieser handelte mit dem Senat die rechtlichen, mit den Krankenkassen die medizinischen Rahmenbedingungen aus. Inhaltlich wurde vom Senat, außer der anthroposo-phischen Medizin, keine Bedingungung gestellt – Freiheit im Geistesleben. Kompetenz in kaufmännischen und Geschäftsführungsbelangen mussten nachgewiesen werden. Vorhandene Mitarbeiter waren zu übernehmen. Zum Januar 1995 wurde dem Träger eine bestehende Klinik übergeben. Dazu gehörten das Grundstück, die Gebäude, vorhandene Betriebsmittel und - bei Einverständnis – die dortigen Mitarbeiter. Es gab keinen Kaufpreis! Dem neuen Träger wurde die Klinik übertragen, weil die fachliche Ausrichtung, der medizinische Standard und die Geschäftsführungskompetenz mit dem Interesse der Politik übereinstimmte. Anmerkung: In einem freien Geistesleben käme der Impuls zu einer Klinik nicht aus dem Rechtsleben, sondern aus der freien Initiative der „Ideen-Eigner“.
Handeln (Kaufen, Verkaufen), Verschenken, Vererben kann jemand nur etwas, was er rechtmäßig erworben hat.
Ebenso wie Grund & Boden können Firmen, Produktionsstätte, Institute, Lehr- und Forschungseinrichtungen nicht wie Waren gehandelt werden. Sie können keinen Preis haben, da sie nicht als Ware produziert werden: sie sind das Ergebnis eines wirtschaftlichen und kulturellen Gemeinschaftsprozesses. Es wäre schlichtweg nicht möglich, zu sagen, WER der rechtmäßige Eigentümer einer Firma ist bzw. welches ein zutreffender Handelspreis wäre?
Wird dies übergangen, wie im heutigen (römischen) Recht, und es wird eine Person oder Personengruppe als Eigentümer festgesetzt, welche das Recht haben, eine Firme, Produktionsanlagen usw. wie über eine Ware zu verfügen, muss man zwangsläufig eine Vielzahl an Menschen übergehen, die an der Existenz dieser Firma/der Produzktionsanlage/des Institutes mitgewirkt haben. Dazu kommt, dass die in der Firma arbeitenden Menschen sich dann in enem Abhängikeitsverhältnis zu dem "Eigentümer" befinden würde: es entsteht Macht.
3. Verbot von Kapitalmanövern, die dem Allgemeinwohl nicht zuträglich sind
4. Vergabe von Krediten an Firmen nicht nach dem Kriterium des höchsten Finanzprofits, sondern der Sinnhaftigkeit im Sinne des Allgemeinwohl: der höchste Profit für die Gesellschaft
Demokratie
5. Demokratie auf Grundlage des erfragten Volkswillens: Parlament erfragt, erörtert und formuliert den Volkswillen, die Regierung setzt dieses um
Jeder mündige Mensch muss die Möglichkiet haben, an dem öffentlichen Staatsleben teilnehmen zu können. Es gilt das Gebot der Gleichheit.
Wenn Menschen in untershchiedlichen Formen sich an dem Rechtsleben beteiligen wollen, sind entsprechende unterschiedliche Möglichkeiten einzurichten, so dass sich niemand ausgeschlossen, oder benachteiligt fühlt. Die demokratische Rechtsfindung muss ein gemeinsamer Prozess sein. Das Umsetzten des erarbeiteten Rechts durch eine - wie auch immer geartete - Regierung, muss auf diesem "Volkswillen" beruhen. Eine Regierung ist dazu da, die Rechtsvorstellungen des Volkes umzusetzten.
Staat
6. Das öffentliche Rechtsleben (Staat) hat kein Geld, verwaltet keine Geld, kauft und verkauft nichts, gibt keine Kredite und Bürgschaften
7. Der Staat betreibt keine Bildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen
8. Der Staat betreibt keine Banken
Naturschutz
9. Verbot von Naturnutzung, die dem Allgemienwohl nicht zuträglich ist (insbesondere irreversieble Schädigung durch Landwirtschaft und Industrie)
Finanzierung des Rechtslebens und der öffentlichen Infrastruktur
10. Unterscheidung zwischen Steuern für die Finanzierung des Rechtslebens (jeder zahlt den selben Betrag), und Steuern zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur (jeder Zahlt nach Kriterien, die die betroffene Gemeinschaft erstellt).
11. Ausgabensteuer statt Einkommensteuer
Geldsystem
12. Geld ist der Ausdruck der Summe aller erbrachten Leistungen - Privatvermögen ist möglich, wenn der Vermögende Menschen findet, die ihm das Vermögen ermöglichen wollen (i. d.R als Gegenleistung für besondere Leistungen). Privatvermögen ist nicht durch legalisierten "Raub" möglich.