12 Schritte in eine neue Gesellschaft

 

Der grundsätzliche Ansatz:

 
  • der Mensch möchte im Geistesleben frei sein,
  • ein gesundes Rechtsleben basiert auf demokratischer Gleichheit,
  • die Wirtschaft besteht ausschließlich in dem gegenseitigen Austausch von Waren auf Grundlage der gegenseitigen Wahrnehmen der Bedürfnisse (Brüderlichkeit),
 

wird in groben Zügen in den nachfolgenden 12 Schritten beschrieben.

 

 

 Merke: die Vermischung von Rechtsleben und Wirtschaftsleben ist in der sozialen Dreigliederung aufgehoben:
 - Rechte (Eigentumsrechte an Grund & Boden, Kapital, Frequenznutzung, Emissionen usw.) sind nicht käuflich;
 - die Wirtschaft besteht ausschließlich aus dem Produzieren, Handeln und Konsumieren von Waren;
   alles Weitere ist nicht Bestandteil des Wirtschaftslebens (z. B. Arbeitsbedingungen, Gehälter, Kapital usw.).

 

 

 

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Kapital

1. Grund & Boden steht kostenlos zur Verfügung

2. Firmen, Produktionseinrichtungen, Institute können nicht verkauft/gekauft werden.

3. Verbot von Kapitalmanövern, die dem Allgemeinwohl nicht zuträglich sind

4. Vergabe von Krediten an Firmen nicht nach dem Kriterium des höchsten Finanzprofits, sondern der Sinnhaftigkeit im Sinne des Allgemeinwohl: der höchste Profit für die Gesellschaft

 

Demokratie

5. Demokratie auf Grundlage des erfragten Volkswillens: Parlament erfragt, erörtert und formuliert den Volkswillen, die Regierung setzt dieses um

Jeder mündige Mensch muss die Möglichkiet haben, an dem öffentlichen Staatsleben teilnehmen zu können. Es gilt das Gebot der Gleichheit.

Wenn Menschen in untershchiedlichen Formen sich an dem Rechtsleben beteiligen wollen, sind entsprechende unterschiedliche Möglichkeiten einzurichten, so dass sich niemand ausgeschlossen, oder benachteiligt fühlt. Die demokratische Rechtsfindung muss ein gemeinsamer Prozess sein. Das Umsetzten des erarbeiteten Rechts durch eine - wie auch immer geartete - Regierung, muss auf diesem "Volkswillen" beruhen. Eine Regierung ist dazu da, die Rechtsvorstellungen des Volkes umzusetzten.

 

Staat

6. Das öffentliche Rechtsleben (Staat) hat kein Geld, verwaltet keine Geld, kauft und verkauft nichts, gibt keine Kredite und Bürgschaften

7. Der Staat betreibt keine Bildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen

8. Der Staat betreibt keine Banken

 

Naturschutz

9. Verbot von Naturnutzung, die dem Allgemienwohl nicht zuträglich ist (insbesondere irreversieble Schädigung durch Landwirtschaft und Industrie)

 

Finanzierung des Rechtslebens und der öffentlichen Infrastruktur

10. Unterscheidung zwischen Steuern für die Finanzierung des Rechtslebens (jeder zahlt den selben Betrag), und Steuern zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur (jeder Zahlt nach Kriterien, die die betroffene Gemeinschaft erstellt).

11. Ausgabensteuer statt Einkommensteuer

 

Geldsystem

12. Geld ist der Ausdruck der Summe aller erbrachten Leistungen - Privatvermögen ist möglich, wenn der Vermögende Menschen findet, die ihm das Vermögen ermöglichen wollen (i. d.R als Gegenleistung für besondere Leistungen). Privatvermögen ist nicht durch legalisierten "Raub" möglich.

 

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