Grund & Boden steht kostenlos zur Verfügung: niemand musste ihn produzieren, er ist naturgegeben, hat keine Kosten verursacht. Er ist nicht handelbar, sondern wechselt den Nutzer/"Besitzer" dadurch, dass das Anliegen des Nutzers übereinstimmt mit dem Anliegen der Gemeinschaft in Bezug auf die Nutzung.

Sobald der Nutzer nicht mehr in der Lage ist, das Projekt in befriedigender Weise zu führen, oder der Bedarf für die Nutzung sich geändert hat, wird eine neue Person oder Menschengruppe die Nutzung (den "Besitz") übernehmen. Die Rechte über die Nutzung werden über die Gemeinschaft - im demokratischen Rechtsleben - vergeben; das Gewährleisten der fachlichen Qualifikation,

Die Absicht der Nutzung und die formelle Übertragung geht über das Rechtsleben: wer soll das Nutzungsrecht erhalten?

was die Fähigkeiten, Kompetenzen betrifft, wird ein Gremium aus dem Geistesleben die Betreuung innehaben: hat der Kandidat die erforderlichen Fähjigkeiten?

wechselt den "Besitzer" nicht durch Verkauf und Kauf, sondern - ohne Kaufpreis oder Pacht - aufgrund des Nutzungsbedarfes.

-------

Grund und Boden ist naturgegeben, niemand musste ihn erstellen, er ist vorhanden und kostet nichts.

Das Eigentumsrecht an Grund und Boden kommt aus dem römischen Recht, es basiert auf der Tatsache, dass irgendjemand irgendwann einmal per Macht und ggf. Gewallt - dies schließt "legitimierte" Gewallt ein - sich Grund und Boden angeeignet hat, indem ihm die Möglichkeit gegeben war, Mitmenschen von der direkten oder indirekten Nutzung auszuschließen.

Die Aneignung von 'Grund und Boden beinhaltete i. d. R. die Vertreibung oder Vernichtung von Menschen, oftmals bis hin zum Genozid. Auf diese Weise hat man sich nicht nur Grundstücke und Ländereien angeeignet, sondern auch ganze Länder oder - wie an den Beispielen Nord- und Südamerika, Australien, ganze Kontinente.

Eigentum kann nur etwas sein, was von Menschen geschaffen wurde: Produkte, Waren. Grund und Boden wurden von keinem Menschen erschaffen, können somit nicht Eigentum sein.

Die Möglichkeit des Besitzes hingegen bleibt natürlich bestehen: die Gemeinschaft entscheidet über die Nutzung des Bodens: Ist der "Bewerber" für eine bestimmte Nutzung im Sinne der Gemeinschaft? So erhällt jemand für diesen beantragten Zweck den Status des Besitzers, und kann sein Vorhaben darauf verwirklichen. Der Besitzer kann den Boden weiterhin weder verkaufen, vererben, verschenken.

Es gibt keinen Kaufpreis, da Boden nichts kostet!

Ist die verabredete Nutzung des Bodens nicht (mehr) im Sinne der Gemeinschaft, oder ist der "Besitzer/Betreiber" uneffektiv, so wandert der Boden zum nächsten Besitzer/Betreiber. Eine entsprechende Grundgesetzänderung ist notwendig.

Beispiel Gemeinschaftskrandkenhaus Havelhöhe 1995

Anfang der 1990er Jahre gab es von Seiten der Gesundheitssenatorin den Wunsch nach einer plura-len Krankenhauslandschaft in Berlin. Neben diversen kirchlichen Trägern erging die Frage nach einer Klinik mit anthroposophischem An-satz an die Ärztekammer. Diese startete eine Anfrage an die anthroposophischen Mediziner. Es bildete sich ein Initiativkreis, welcher einen Trägerverein gründete. Dieser handelte mit dem Senat die rechtlichen, mit den Krankenkassen die medizinischen Rahmenbedingungen aus. Inhaltlich wurde vom Senat, außer der anthroposo-phischen Medizin, keine Bedingungung gestellt – Freiheit im Geistesleben.
Kompetenz in kaufmännischen und Geschäftsführungsbelangen mussten nachgewiesen werden. Vorhandene Mitarbeiter waren zu übernehmen. Zum Januar 1995 wurde dem Träger eine bestehende Klinik übergeben. Dazu gehörten das Grundstück, die Gebäude, vorhandene Betriebsmittel und - bei Einverständnis – die dortigen Mitarbeiter. Es gab keinen Kaufpreis!
Dem neuen Träger wurde die Klinik übertragen, weil die fachliche Ausrichtung, der medizinische Standard und die Geschäftsführungskompetenz mit dem Interesse der Politik übereinstimmte. Anmerkung: In einem freien Geistesleben käme der Impuls zu einer Klinik nicht aus dem Rechtsleben, sondern aus der freien Initiative der „Ideen-Eigner“.

Handeln (Kaufen, Verkaufen), Verschenken, Vererben kann jemand nur etwas, was er rechtmäßig erworben hat.

This page is powered by
CMSimple plugin: Tooltip and Modalbox © simpleSolutions