"Denn nur durch das, was von befähigten Menschen durchdie Werwaltung großer Kapitalmassen auf gewwissen Gebieten geleistet wird, kann in der Gegenwart der Allgemeinheit am besten gedient werden. Aber dieser Dienst kann nach dem Wesen des Wirtschaftslebens, nur darin bestehen, dass für diese Allgemeinheit am besten die Güter erzeugt werden, die sie braucht. ... Deshalb will sie [die Dreigliederung], dass soziale Zustände erstrrebt werden, in denen diese Macht zwar entstehen kann, aber in denen durch sie keine sozialen Schäden sich bilden können. Die Ansammlung von Kapitalmassen bei einzelnen will sie nicht unterbinden, weil sie einsieht, dass damit auch die Möglichkeit verschwinden würde, die Fähigkeit dieser einzelnen in den sozialen Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Aber sie will, dass in dem Augenblick, in dem der einzelne nicht mehr die Verwaltung der in seinem Machtbereich befindlichen Produktionsmittel besorgen kann, diese übergeleitet werden auf einen anderen Befähigten. Dieser soll sie nicht durch seine wirtschaftlichen Machtmittel erwerben können, sondern durch die Tatsache, dass er der Befähigste ist. Das läßt sich aber nur machen, wenn die Übertragung nach Gesichtspunkten erfolgt, die mit den wirtschaftlichen Machtmitteln nichts zu tun haben. [...] Auf seinem eigenen Boden erzeugt das Wirtschaftsleben wohl den Sinn für wirtschaftliche Macht, aber nicht zugleich denjenigen für soziales Recht. Deshalb mußten die Versuche scheitern, aus dem wirtschaftlichen Denken selbst das soziale Recht hervorzuzaubern."

Rudolf Steiner GA 24 S. 75

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