„Die Verantwortung für Kreditgewährung und Kreditentgegennahme wird den Assoziationen zufallen. [..] der einzelne ist seiner Assoziation gegenüber verantwortlich für die bestmögliche Leistung; und die Assoziation ist anderen Assoziationen gegenüber verantwortlich für die zielgemässe Verwendung der Leistungen. [..] In dem Bedarf, den eine Assoziation feststellt, wird die Veranlassung zur Kreditgewährung für eine andere liegen können.“

Rudolf Steiner GA 24, S. 260

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