"Das Recht entwickelte sich ja aus dem heraus, was der einzelne Mensch dem andern zu sagen hat. Nicht aus der Vernunft kann man das Recht herausspinnen. Aber aus dem wechselseitigen Verkehr der Vernünfte, wenn ich mich des Wortes bedienen darf, unter den Menschen entsteht das lebendige Rechtsleben."
Rudolf Steiner, GA 83, S. 296
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