"Der Staat darf nicht wirtschaften, sondern er hat alles dasjenige festzusetzten, und zu regeln, worin ein Mensch dem anderen vollkommen gleich ist, worin wahre Demokratie herrschen kann. Dazu gehört neben dem Besitzrecht, [...] vor allen Dingen das Arbeitsrecht."

Rudolf Steiner GA 330 S. 127

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