"Dem Staat gehört alles dasjenige, worin sich alle Menschen gleich sind, wofür besondere Begabungen nicht in Betracht kommen, wofür das in Betracht kommt, das dem Menschen eingeboren ist [...]. Für den Staat kommt in Betracht das Rechtsbewußtsein. Dieses Rechtsbewußtsein, es kann in der Seele schlafen, aber es ist in das Herz eines jeden Menschen gelegt."

Rudolf Steiner GA 330 S. 95

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