"Solange Waren [oder Zahlungsmittel] gegen Waren im Wirtschaftsleben ausgetauscht werden, bliebt die Wertgestaltung dieser Waren unabhängig von dem Rechtsverhältnisse zwischen Personen und Personengruppen. Sobald Ware [oder Zahlungsmittel] gegen Rechte eingetauscht werden, wird das Rechtsverhältnis selbst berührt. Nicht auf den Tausch als solchen komt es an. Dieser ist das notwendige Lebenselement des gegenwärtigen, auf Arbeitsteilung ruhenden sozialen Organismus; sondern es handelt sich darum, dass durch den Tausch des Rechtes mit der Ware [oder Zahlungsmittel] das Recht selbst zur Ware gemacht wird, wenn das Recht innerhalb des Wirtschaftslebens entsteht. Das wird nur dadurch verhindert, dass im sozialen Organismus einerseits Einrichtungen bestehen, die nur darauf abzielen, den Kreislauf der Waren in der zweckmäßigen Weise zu bewirken; und andereseits solche, welche die im Warenaustausch lebenden Rechte der produzierenden, Handel teibenden und komsumierenden Personen regeln."

Rudolf Steiner; GA 23 S. 72

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